Email und elektronische Speicherung
Hinweise zur Korrespondenz mittels Email
Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Kommunikation verwenden wir mit Ihrem Einverständnis Email, obwohl derartige Nachrichten von Dritten mitgelesen werden können und nicht verschlüsselt sind. Für die meisten Vorgänge ist dies das Kommunikationsmittel der Wahl: schnell, direkt und leicht archivierbar.
Sie können widersprechen
Sie können der zukünftigen Verwendung von Emails jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen. Eine kurze Mitteilung genügt; wir kommunizieren dann auf herkömmliche Weise.
Ihre Rechte
Sie haben einen Anspruch auf Auskunft zu Art, Inhalt und Umfang Ihrer gespeicherten Daten, auf Aushändigung und Löschung dieser Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Gespeicherte Emails werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (regelmäßig nach 5 Kalenderjahren, 10 Jahre bei handelsrechtlicher Relevanz) automatisch gelöscht. Einzelheiten finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Verschlüsselung mit PGP
Email ist schnell und einfach, hat aber den Nachteil, dass sie auf dem Übermittlungsweg mitgelesen werden kann. Wenn Sie eine signierte und verschlüsselte Übermittlung bevorzugen, setzen Sie sich bitte telefonisch oder persönlich mit uns in Verbindung. Weitere Hinweise und das kostenfreie Programm finden Sie auf der Webseite von gnupg.org.
Vertraulichkeit bei Emails ist nicht immer notwendig. Wirklich wichtige Mitteilungen sollten jedoch per Fax oder als verschlüsselte Email übersandt werden. Mit dem frei erhältlichen Programm Pretty Good Privacy (PGP) können auch technisch nicht versierte Menschen verschlüsseln.