Es wird Weihnachten

Die Feiertage stehen bevor. Im Eingang zu unseren Büroräumen am Schulenburgring wacht schon seit einer Woche ein kleiner Goldengel:

Und der wünscht Ihnen schöne Feiertage, viel Schnee und Eis um Weihnachten herum und möge auch im neuen Jahr die Macht mit Ihnen und Ihren Lieben sein!

Und wenn ich persönlich noch einen Wunsch an den Weihnachtsmann haben dürfte:

Dass die Mieter in Friedrichshain nicht mehr frieren müssen.

Neue Kanzleianschrift Rechtsanwalt Frank Müller

Rechtsanwalt Frank Müller, der immerhin seit 1999 unserer Kanzlei verbunden war, hat seit dem 01.09.2007 eine neue Kanzleianschrift:

Frank Müller, Rechtsanwalt

Paetschstr. 25, 12307 Berlin

FON: (030) 74079119

Wenn Sie also einen guten Scheidungsanwalt oder Familienrechtler brauchen, wenden Sie sich bitte direkt an den Kollegen Müller, den wir hier sehr vermissen werden.

Berliner Genossenschaftsmieter werden drangsaliert

Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass bei unwirksamen Schönheitsreparaturklauseln der Vermieter einen Zuschlag zur ortsüblichen Miete fordern kann.

Und sofort machen sich die Berliner Wohnungsbaugenossenschaften mit Ihren langjährigen Mietern auf den Weg und fordern Vertragsänderung oder Mieterhöhung. Kein schöner Zug! Und in jedem Fall sollten die betroffenen Mieter sich vor einer Entscheidung über die Vertragsänderung (auf die der Vermieter keinen Anspruch hat) rechtlich beraten lassen.

Fortbildung Wärmecontracting für Anwälte

Am 11.05.2007 hielten RAin Dohmen und RA Ziemann vor etwa 50 Berliner Anwältinnen und Anwälte der Arbeitsgemeinschaft Mietrechtspraktiker ein Referat zum Thema Wärmecontracting. RAin Dohmen fasste in sehr übersichtlicher Form die recht unübersichtliche Rechtsprechung des BGH und einige unveröffentlichte Entscheidungen Berliner Amtsgerichte und des LG Berlin zu diesem Thema zusammen.

RA Ziemann strukturierte die lebhafte Diskussion und wies darauf hin, dass beim Wärmecontracting die Gewährleistungsrechte des Mieters entgegen weitläufiger Ansicht nicht besonders beeinträchtigt werden.

Durch die mittlerweile langjährige Beratungs- und Prozesstätigkeit unserer Kanzlei in diesem Bereich haben wir einen ungetrübten Blick auf die Problematik und konnten den Kolleginnen und Kollegen einige Anregungen vermitteln.

Rechtsanwältin Dohmen macht Pause

Mehr als zwei Jahre hat Rechtsanwältin Stefanie Dohmen (früher: Schulz) mit uns gearbeitet und Einiges bewegt. Jetzt konzentriert sie sich zunächst auf den eigenen Nachwuchs, der Ende Mai erwartet wird.

Und Mitte Juni wird der BGH in einem von ihr betreuten Fall entscheiden, ob Heizkosten im Wärmecontracting auch ganz ohne sinnvolle Vereinbarung im Mietvertrag umlagefähig sind. Das Mietvertragsformular des dortigen Vermieters entsprang allerdings nicht unserer Beratung.

Kanzleiumzug steht bevor

Wir sitzen auf gepackten Kisten. Am 14.03.2007 zieht die Kanzlei um in schönere Räume, und zwar zum

Schulenburgring 128

12101 Berlin

wo wir dann hoffentlich am kommender Woche auch Telefon und Internetanbindung haben. Wenn die Telekom mitspielt. An uns soll es nicht liegen. Bis jetzt laufen alle Vorbereitungen planmäßig. Wir sind vom 14.03.2007 – 18.03.2007 telefonisch und per Mail leider praktisch nicht erreichbar.

Kommen Sie doch einfach vorbei!

10.000 DM Vertragsstrafe je Zimmer

Vor etwa 6 Jahren entwarf ich für eine Berliner Mieterberatungsgesellschaft das Muster für diese Modernisierungsvereinbarung. Es geht um Fälle einer öffentlich geförderten Modernisierung. Der Mieter zieht vorübergehend aus, das Mietverhältnis für die zu modernisierende Wohnung ruht und nach Modernisierung soll der Mieter zurück ziehen.

Das geht natürlich nicht wenn (wie es leider immer wieder vorkommt) der Vermieter die frisch modernisierte Wohnung einfach verkauft oder anderweitig vermietet.

Obwohl es sich bei einer derartigen bewußten Vertragsverletzung (wie das Amtsgericht Lichtenberg zutreffend ausführt) um die schwerste denkbare Vertragsverletzung eines Vermieters handelt und dieser daher eigentlich schon aus diesem Grunde die “Höchststrafe” verdient hat, war ich mir damals nicht sicher, dass die Höhe der Vertragsstrafe einer gerichtlichen Überprüfung stand hält. Tut sie aber, fein so!

Mietrecht-Berlin: Mietrecht teuer

Das musste doch mal gesagt werden: Viele Ratsuchende sind nach der modernen Devise „Geiz ist geil“ gern bereit, sich Beratung zu kleinsten Preisen angedeihen zu lassen. Da tummeln sich zum Teil dubiose Anbieter mit Kleinpreisangeboten, die im Nachhinein recht teuer werden können.

Dazu gibt es Mietrecht teuer bei mietrecht-berlin.de !

Der BGH und wir IV – Zurückbehaltungsrecht bei Vermieterwechsel

Ein weiteres Verfahren vor dem BGH wurde erfolgreich abgeschlossen: Die finanziell offensichtlich etwas „klamme“ Mieterin hatte gegenüber dem von unserer Kanzlei vertretenen ehemaligen Vermieter geltend gemacht, der Wasserschaden sei noch nicht beseitigt und daher die Miete fast vollständig einzubehalten. Lebensfremd, fanden wir und der BGH schloss sich dieser unserer Meinung (die auch vom Landgericht geteilt wurde) an.

Dank geht bei dieser Gelegenheit an unsere ständige Korrespondenzanwältin in Karlsruhe, die RAin beim BGH von Gierke. Sie war trotz des sehr bescheidenen Streitwertes bereit, die Mandantin in dieser nicht ganz einfachen Sache zu vertretbaren Konditionen zu betreuen und tat dies (wie übrigens immer) mit viel Sorgfalt und Umsicht. Der nächste Millionenprozess ist mit Sicherheit wieder für Sie, Frau Kollegin!